Anforderungen an industrielle und gewerbliche Abwassereinleitungen

Eintägiges Intensivseminar zum vorbeugenden Gewässerschutz

Jeder Industrie- und Gewerbebetrieb, der sein Abwasser entweder direkt in ein Gewässer oder aber in die öffentliche Kanalisation einleitet – dieses als sog. "Indirekteinleiter" den abwasserbeseitigungspflichtigen Kommunen “überlässt” – sieht sich mit einer ganzen Reihe von umfangreichen rechtlichen Vorgaben wie fachtechnischen Vorschriften konfrontiert.

Behörden der Bundesländer (Untere Wasserbehörden der Landkreise bzw. kreisfreien Städte, Obere Wasserbehörden bei den Regierungspräsidien und Oberste Wasserbehörden bei den Umweltministerien) setzen die Rahmen-Gesetzgebung des Bundes (Wasserhaushaltsgesetz, Abwasserverordnung) durch ihre jeweiligen, spezifischen landesrechtlichen Regelungen (Landeswassergesetz, Genehmigungs- und Erlaubnis- bzw. Anzeigepflicht, Indirekteinleiterverordnung, Abwasser-Eigenkontrollverordnung) um.

Parallel gelten noch die Vorgaben des jeweiligen lokalen Entwässerungsrechts (Abwasser- bzw. Entwässerungssatzungen), die von kommunalen Dienststellen (Tiefbau- bzw. Entwässerungsämter, Abwasserverbände, Umweltämter mit ihren Abteilungen "Abwasserüberwachung") vollzogen werden.


Ihr Nutzen


  • Sie bekommen einen Überblick über die rechtlichen und fachlichen Hintergründe hinsichtlich den Anforderungen an (gewerbliche/industrielle) Abwassereinleitungen
  • Sie erfahren, welche Kriterien zu prüfen und welche Voraussetzungen grundsätzlich zu erfüllen sind, damit Anlagen und Einleitungen dem einheitlichen Technikniveau "Stand der Technik" (somit den gesetzlichen Anforderungen) genügen

Hierzu wird ein Überblick über rechtliche Vorgaben gegeben, Aufbau und Inhalt der Abwasserverordnung besprochen, weitergehende Anforderungen an industriell / gewerbliche Abwassereinleitungen und –anlagen (Eigenkontrolle; Entsorgung "flüssiger Rückstände" auf dem "Abwasserpfad") dargestellt sowie spezifische Probleme einzelner Abwasserherkunftsbereiche ("Anhänge") fallweise erörtert.


Ihr Referent


Christoph Kühmichel,
Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Staatliches Umweltamt Wiesbaden


Teilnehmerkreis


Personen, die aufgrund ihrer Tätigkeit als Planer, Berater, Anlagenersteller, Betreiber von Abwasseranlagen bzw. Einleiter oder aber als Behördenmitarbeiter mit dem Abwasserbereich bereits zu tun haben bzw. zu tun haben werden.

In Kooperation mit:

Umweltinstitut Offenbach (UIO)