Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz nach Strahlenschutzverordnung

Eintägiger Zertifikatskurs nach der neuen Strahlenschutzverordnung (Strahlenschutzkurs gem. §30 Abs. 2 StrSchV)

Die neue Strahlenschutzverordnung sieht eine Aktualisierung der Fachkunde alle fünf Jahre vor.

Dieser Lehrgang vermittelt Ihnen die aktuellen Rechtsgrundlagen, alles Wichtige zur betrieblichen Organisation, zur Sicherheitstechnik, zum Schutz von Personen in Strahlenschutzbereichen und zu radioaktiven Abfällen.

Nach Teilnahme und erfolgreicher Abschlussprüfung wird eine Bescheinigung ausgestellt, die der nach Landesrecht zuständigen Stelle vorgelegt werden kann. 

Seit dem 1. August 2006 gilt gemäß § 30 StrlSchV, dass bei der Beantragung der Fachkunde der Besuch der Strahlenschutzkurse höchstens 5 Jahre zurückliegen darf, d.h. dass mindestens alle 5 Jahre die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Fortbildungskurs nachgewiesen werden muss. 



Inhalte

09.00 Einführung in das Thema: Fachkunde/ Sachkunde im Strahlenschutz
Rechtsgrundlagen, Strahlenschutzgesetzgebung
Die Strahlenschutzverordnung

  • Begriffserklärungen
  • Gliederung der Strahlenschutzverordnung
  • Dosisbegriffe im Strahlenschutz
  • Messwerte, Grenzwerte
  • Schutzbestimmungen
  • Rechenübung
  • Übergangsregelungen
  • Konsequenzen für die Praxis
  • Teilnehmerdiskussion

Dr. Gerald Kraus, Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Wiesbaden

11.30 Betriebliche Organisation

  • Aufgaben und Pflichten des Strahlenschutzbeauftragten
  • Aufzeichnungs- und Mitteilungspflicht
  • Haftung und Verantwortlichkeiten
  • Strahlenschutzanweisung

Dr. Astrid Brandis-Heep, MPI für terrestrische Mikrobiologie,
Marburg

13.00 Mittagspause

 

Nach der Mittagspause wird die Veranstaltung zielgruppenspezifisch durchgeführt.


Zielgruppe 1:

Strahlenschutzbeauftragte, -bevollmächtigte und -verantwortliche aus
Forschung und Technik gem. der Fachkunderichtlinie Technik


14.00 Sicherheitstechnik

  • Brandbekämpfung
  • Schadensbekämpfung

Brandschutzingenieur Rainer Heep, Leiter Werkfeuerwehr, Industriepark Wolfgang GmbH

14.45 Schutz von Personen in Strahlenschutzbereichen

  • Strahlenschutztechnik und -messtechnik
  • Dekontaminationsmethoden
  • Schutzvorkehrungen
  • Beschäftigung in fremden Anlagen

16.15 Radioaktive Abfälle

  • Lagerung und Verpackung
  • Pflichten bei der Abgabe radioaktiver Abfälle

Dr. Jürgen Steiner, Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz, Mainz

17.00 Erfolgskontrolle (multiple choice)

17.30 Ende der Veranstaltung

 

Zielgruppe 2:
Ärzte, Medizinphysik-Experten und Personal der technischen Mitwirkung (MTAs, MTRAs) gem. der Richtlinie "Strahlenschutz in der Medizin"
 

14.00 Schutz von Personen in Strahlenschutzbereichen

  • Anwendung offener Radioaktivität
  • Strahlenschutzüberwachung, Dekontamination, Strahlenexposition
  • Aufbewahrung und Transport radioaktiver Stoffe,
  • Abgabe als radioaktiver Abfall, Ableitung, Herausgabe / Herausbringen, Freigabe

15.15 Informationsstränge

  • Unterweisung des Personals
  • Information des Patienten
  • Qualitätssicherung
  • diagnostische Referenzwerte

16.15 Störfälle und Unfälle beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen

  • Verhalten bei Unfällen, Meldewesen
  • radiologische Notstandssituation

Dr. Christioph Franz, Leiter der Dienststelle Strahlenschutz,
Strahlenschutzbevollmächtigter der Johannes Gutenberg-Universität Mainz sowie des Klinikums der Universität

17.00 Erfolgskontrolle (multiple choice)

17.30 Ende der Veranstaltung

 



Nach der "Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde(Fachkunde - Richtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung) vom 18.06.2004, gilt der Kurs für die folgenden Fachkundegruppen:

S1.1, S1.2 und S1.3:
Genehmigungsbedürftiger Umgang mit

  • bauartzugelassenen Vorrichtungen
  • Vorrichtungen, deren Ausführung den Anforderungen der Bauartzulassung entspricht
  • nicht bauartzugelassenen Vorrichtungen, die fest eingebaute radioaktive Stoffe enthalten, Anzeigebedürftiger Umgang nach § 4 Abs. 1 StrISchV vom 30. Juni 1989 i.V. m. §117 Abs. 7 Satz 2, 3 oder 4 StrISchV, sofern nicht in der Fachkundegruppe S7.1 enthalten

S2.1, S2.2 und S2.3:
Genehmigungsbedürftiger Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen

S3.1 und S3.2:
Genehmigungsbedürftiger Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen in der technischen Radiographie und Radioskopie

S4.1, S4.2 und S4.3
Genehmigungsbedürftiger Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen

S5:
Genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen nach § 15 StrlSchV

S6.1:
Anzeigebedürftiger Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen 


Teilnehmerkreis


Zielgruppe 1:

  • bereits beauftragte Strahlenschutzbeauftragte, Strahlenschutzbevollmächtigte und -verantwortliche aus Forschung und Technik
  • Personen, die die Fachkunde für die o.g. Fachkundegruppen besitzen
  • Personen, die nach § 15 StrlSchV Personal in fremden Anlagen bzw. Einrichtungen beschäftigen oder dort selbst Aufgaben wahrnehmen

(Bundesweit staatlich anerkannt durch Bescheid des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Abteilung IV-5: Atomaufsicht-Strahlenschutz, Wiesbaden)

(Fachkundegruppen S1.1, S1.2 und S1.3; S2.1, S2.2 und S2.3; S3.1 und S3.2; S4.1, S4.2, S4.3, S5; S6.1)

Zielgruppe 2:

Der Lehrgang gilt ebenfalls (nach der Mittagspause in parallelem Unterricht) zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz gemäß der Richtlinie "Strahlenschutz in der Medizin" vom 24.06.2002.

  • Personen, die Tätigkeiten im Sinne der Strahlenschutzverordnung in der Medizin durchführen:
    Ärzte, Medizinphysik-Experten und Personal der technischen Mitwirkung.

(Bundesweit staatlich anerkannt durch Bescheid des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Abteilung IV-5: Atomaufsicht-Strahlenschutz, Wiesbaden)

 

Referenten

Dr. Gerald Kraus, Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Wiesbaden

Dr. Astrid Brandis-Heep, MPI für terrestrische Mikrobiologie,
Marburg

Brandschutzingenieur Rainer Heep, Leiter Werkfeuerwehr, Industriepark Wolfgang GmbH

Dr. Jürgen Steiner, Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz, Mainz

Dr. Christioph Franz, Leiter der Dienststelle Strahlenschutz, Strahlenschutzbevollmächtigter der Johannes Gutenberg-Universität Mainz sowie des Klinikums der Universität

 

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Termine & Orte

24.11.2010
Offenbach
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Web-Code:
7230

Dauer: 1-tägig
09:00-17:30 Uhr

Teilnahmegebühr:
395,- EUR
zzgl. 19% MwSt.



In der Teilnahmegebühr enthalten:
Pausengetränke



Mit Zertifikat

WEKA Inhouse-Seminar
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Fortbildungsnachweis

Erwerb der geforderten Fortbildung im Strahlenschutz gemäß § 30 Abs. 2 StrSchV mit Bescheinigung nach erfolgreicher Abschlussprüfung, die der nach Landesrecht zuständigen Stelle vorgelegt werden kann.

In Kooperation mit:

Umweltinstitut Offenbach (UIO)

Mit der Bahn ab € 109 zur Veranstaltung

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