Die neue Strahlenschutzverordnung sieht eine Aktualisierung der Fachkunde alle fünf Jahre vor.
Dieser Lehrgang vermittelt Ihnen die aktuellen Rechtsgrundlagen, alles Wichtige zur betrieblichen Organisation, zur Sicherheitstechnik, zum Schutz von Personen in Strahlenschutzbereichen und zu radioaktiven Abfällen.
Nach Teilnahme und erfolgreicher Abschlussprüfung wird eine Bescheinigung ausgestellt, die der nach Landesrecht zuständigen Stelle vorgelegt werden kann.
Seit dem 1. August 2006 gilt gemäß § 30 StrlSchV, dass bei der Beantragung der Fachkunde der Besuch der Strahlenschutzkurse höchstens 5 Jahre zurückliegen darf, d.h. dass mindestens alle 5 Jahre die erfolgreiche Teilnahme an einem behördlich anerkannten Fortbildungskurs nachgewiesen werden muss.
09.00 Einführung in das Thema: Fachkunde/ Sachkunde im Strahlenschutz
Rechtsgrundlagen, Strahlenschutzgesetzgebung
Die Strahlenschutzverordnung
Dr. Gerald Kraus, Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Wiesbaden
11.30 Betriebliche Organisation
Dr. Astrid Brandis-Heep, MPI für terrestrische Mikrobiologie,
Marburg
13.00 Mittagspause
Nach der Mittagspause wird die Veranstaltung zielgruppenspezifisch durchgeführt.
Zielgruppe 1:
Strahlenschutzbeauftragte, -bevollmächtigte und -verantwortliche aus
Forschung und Technik gem. der Fachkunderichtlinie Technik
14.00 Sicherheitstechnik
Brandschutzingenieur Rainer Heep, Leiter Werkfeuerwehr, Industriepark Wolfgang GmbH
14.45 Schutz von Personen in Strahlenschutzbereichen
16.15 Radioaktive Abfälle
Dr. Jürgen Steiner, Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz, Mainz
17.00 Erfolgskontrolle (multiple choice)
17.30 Ende der Veranstaltung
14.00 Schutz von Personen in Strahlenschutzbereichen
15.15 Informationsstränge
16.15 Störfälle und Unfälle beim Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen
Dr. Christioph Franz, Leiter der Dienststelle Strahlenschutz,
Strahlenschutzbevollmächtigter der Johannes Gutenberg-Universität Mainz sowie des Klinikums der Universität
17.00 Erfolgskontrolle (multiple choice)
17.30 Ende der Veranstaltung
Nach der "Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde(Fachkunde - Richtlinie Technik nach Strahlenschutzverordnung) vom 18.06.2004, gilt der Kurs für die folgenden Fachkundegruppen:
S1.1, S1.2 und S1.3:
Genehmigungsbedürftiger Umgang mit
S2.1, S2.2 und S2.3:
Genehmigungsbedürftiger Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen
S3.1 und S3.2:
Genehmigungsbedürftiger Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen in der technischen Radiographie und Radioskopie
S4.1, S4.2 und S4.3
Genehmigungsbedürftiger Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen
S5:
Genehmigungsbedürftige Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen nach § 15 StrlSchV
S6.1:
Anzeigebedürftiger Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen
Zielgruppe 1:
(Bundesweit staatlich anerkannt durch Bescheid des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Abteilung IV-5: Atomaufsicht-Strahlenschutz, Wiesbaden)
(Fachkundegruppen S1.1, S1.2 und S1.3; S2.1, S2.2 und S2.3; S3.1 und S3.2; S4.1, S4.2, S4.3, S5; S6.1)
Zielgruppe 2:
Der Lehrgang gilt ebenfalls (nach der Mittagspause in parallelem Unterricht) zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz gemäß der Richtlinie "Strahlenschutz in der Medizin" vom 24.06.2002.
(Bundesweit staatlich anerkannt durch Bescheid des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Abteilung IV-5: Atomaufsicht-Strahlenschutz, Wiesbaden)
Dr. Gerald Kraus, Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Wiesbaden
Dr. Astrid Brandis-Heep, MPI für terrestrische Mikrobiologie,
Marburg
Brandschutzingenieur Rainer Heep, Leiter Werkfeuerwehr, Industriepark Wolfgang GmbH
Dr. Jürgen Steiner, Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz, Mainz
Dr. Christioph Franz, Leiter der Dienststelle Strahlenschutz, Strahlenschutzbevollmächtigter der Johannes Gutenberg-Universität Mainz sowie des Klinikums der Universität
24.11.2010
Offenbach
buchen
Web-Code:
7230
Dauer: 1-tägig
09:00-17:30 Uhr
Teilnahmegebühr:
395,- EUR
zzgl. 19% MwSt.
|
Mit Zertifikat
WEKA Inhouse-Seminar
anfragen
Erwerb der geforderten Fortbildung im Strahlenschutz gemäß § 30 Abs. 2 StrSchV mit Bescheinigung nach erfolgreicher Abschlussprüfung, die der nach Landesrecht zuständigen Stelle vorgelegt werden kann.
Umweltinstitut Offenbach (UIO)