Internationaler Datentransfer

Gestalten Sie den internationalen Datenaustausch im Unternehmen rechts- und datenschutzkonform!

Die perfekte Ergänzung am Vortag:
Workshop Auftragsdatenverarbeitung & Konzerndatenschutz

Die Globalisierung hat auch den geschäftlichen Datenaustausch deutlich verändert. Mails zu Adressaten auf einem anderen Kontinent zu schicken oder von dort zu empfangen ist heute eine Selbstverständlichkeit. Dabei nehmen unsere Kunden häufig nur den Service externer Dienstleister wahr (Stichwort Software as a Service, Cloud Computing). Gerade deshalb müssen Sie als Datenschutzbeauftragter dafür Sorge tragen, dass der Datentransfer ins Ausland rechts- und datenschutzkonform abläuft. Die dafür notwendigen Kenntnisse verschaffen Sie sich in diesem Workshop.

Gestalten Sie den internationalen Datenaustausch im Unternehmen rechts- und datenschutzkonform!

Ob EU-Land, USA oder Südamerika – Sie lernen an typischen Beispielen aus der Praxis, was Sie als Datenschutzverantwortlicher veranlassen müssen. Der renommierte Experte Wolfgang A. Schmid zeigt Ihnen, welche Vorkehrungen im Hinblick auf den Transfer von Mitarbeiter- und Kundendaten zu treffen sind. Er erläutert zudem, welche neuen Inhalte der Standardvertragsklauseln 2010 zu beachten sind, welche Vorgaben an den Datentransfer in die USA vom "Düsseldorfer Kreis" veröffentlicht wurden. Und: Er stellt Ihnen Vorgaben der Artikel-29-Gruppe zu den "Codes of Conduct" vor.

Hinweis: Mit allen aktuellen Standardvertragsklauseln der EU nach dem Stand vom Februar 2011!

Ihr Nutzen


  • Sie sind in der Lage, bei internationalen Datentransfers Ihres Unternehmens für die Einhaltung der Vorgaben aus BDSG, „Düsseldorfer Kreis“, Artikel-29-Gruppe zu sorgen.
  • Sie wissen, wie die grenzüberschreitende Auftragsdatenverarbeitung von der Funktionsübertragung abgegrenzt rechtssicher gestaltet wird.
  • Sie kennen die Regelungen zum konzerninternen internationalen Datentransfer.
  • Sie wenden die EU-Standardvertragsklauseln richtig an.
  • Sie wissen, was Sie bei den Safe Harbor Principles beachten müssen und warum diese allein vom Düsseldorfer Kreis abgelehnt werden.
  • Sie wissen, dass bei Mitarbeiterdatentransfers mehr Transparenz erforderlich ist.
  • Sie erhalten wertvolle Tipps, die Ihnen die praktische Arbeit erleichtern.
  • Sie stellen ein "angemessenes Datenschutzniveau" sicher.

Die Schwerpunkte


  • Modul 1: Internationale/konzernübergreifende Datenverarbeitung
    Rechtsgrundlagen, aktuelle Entscheidungen und Verwaltungspraxis der Aufsichtsbehörden, EU-Standardvertragsklauseln, Verwendung von Standardvertragsklauseln, Safe-Harbor-Prüfung: rechtskonforme Datenübermittlung in die USA und neue Vorgaben des Düsseldorfer Kreises
  • Modul 2: Fallbeispiele – Vorgehensweise zur datenschutzkonformen Absicherung
    Übungen zur ordnungsgemäßen Informationsübermittlung ins Ausland: Fallgruppen mit Controller-Controller und Controller-Processor Verhältnisse, Unterauftragsverhältnissen
  • Modul 3: Internationaler Unternehmensverbund
    Unternehmensweite Geltung von Datenschutzvereinbarungen – Codes of Conduct, Beispiele aus der Praxis, Tipps und Empfehlungen für die Umsetzung im Unternehmensverbund, Vorgaben der Artikel-29-Gruppe der EU-Kommission

Ihr Referent


Schmid, Wolfgang A., RA

Rechtsanwalt und Fachanwalt für IT-Recht, beschäftigt sich seit vielen Jahren mit dem Datenschutz und bildet seit 2004 Datenschutzbeauftragte aus. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit in den Bereichen IT-Recht, Datenschutzrecht und Vertragsrecht ist er bei verschiedenen Unternehmen als externer Datenschutzbeauftragter bestellt. Er ist Referent der Deutschen Anwaltsakademie für IT-Recht.

Teilnehmerkreis


Datenschutzbeauftragte in Unternehmen mit internationalen Geschäftsbeziehungen, Datenschutzbeauftragte in Konzernverhältnissen mit Datenaustausch über EU-Grenzen hinweg, Fach- und Führungskräfte der Personal- und Rechtsabteilungen.

 

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Termine & Orte

22.03.2012
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Web-Code:
9105

Dauer: 1-tägig
09:00-17:00 Uhr

Teilnahmegebühr:
690,00 EUR
zzgl. 19% MwSt.



Ihr Leistungspaket:

  • 1 x Mittagessen inkl. Getränk
  • Pausenverpflegung
  • Seminarunterlagen
  • Teilnahme-Zertifikat

 


 


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Details zum Veranstaltungs-
hotel erhalten Sie mit Ihrer Anmeldebestätigung per Post. Fragen vorab beantworten wir Ihnen gerne unter 08233/23-4000 oder akademie@weka.de.

Hinweis

Mit allen aktuellen Standard-
vertragsklausel der EU nach dem Stand vom Februar 2010!

Fachkundenachweis

Mit Ihrer Teilnahme an diesem Seminar tragen Sie zum Erwerb der nach § 4f II 1 BDSG erforderlichen Fach-
kunde als Datenschutzbeauf-
tragter bei. Laut BDSG darf zum Beauftragten für den Datenschutz nur bestellt werden, wer die zur Erfüllung seiner Aufgabe erforderliche Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt.

Kostenübernahme

Seit 01.09.2009 gilt § 4f III 7 BDSG: „Zur Erhaltung der zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Sachkunde hat die verantwortliche Stelle dem Beauftragten für den Daten schutz die Teilnahme an Fort- und Weiterbildungs-
veranstaltungen zu ermöglichen und deren Kosten zu übernehmen.“