In fast jedem Betrieb gibt es regelmäßig Umbaumaßnahmen und Nutzungsänderungen, die Anpassungen im baulichen und technischen Brandschutz erfordern. Hier gilt es für Brandschutzbeauftragte, kompetente Entscheidungen zu treffen.
Die erstmalige Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten gemäß der vfdb-Richtlinie 12-09/01 kann auf diese Aufgabe nur bedingt vorbereiten. Daher wurde in der Richtlinie die Pflicht zur Fortbildung mindestens alle drei Jahre aufgenommen, um den Grundstock zu festigen und zu erweitern.
Im Fortbildungslehrgang "Bau und Technik" werden Sie von ausgewiesenen Experten auf den neuesten Stand gebracht. So erweitern Sie Ihre Kompetenzen, um typische Problemfälle in der Praxis erfolgreich zu bewältigen.
Brandschutzbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Brandschutzverantwortliche und Arbeitgeber
09.11.2010 - 10.11.2010
Leipzig
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30.11.2011 - 01.12.2011
Frankfurt
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Web-Code:
7309
Dauer: 2-tägig
jeweils 09:00-17:00 Uhr
Teilnahmegebühr:
890,- EUR
zzgl. 19% MwSt.
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WEKA Inhouse-Seminar
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Fortbildung gemäß neuer vfdb-Richtlinie 12-09/01 mit Ausstellung eines entsprechenden Qualifikationsnachweises.