Gemäß § 6 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung müssen „beauftragte Personen und sonstige verantwortliche Personen" regelmäßig geschult werden und ausreichende Kenntnisse im Gefahrguttransportrecht nachweisen. Das gilt für alle Mitarbeiter, die im Unternehmen an der Abwicklung des Gefahrguttransports beteiligt sind. Da sich das ADR alle zwei Jahre ändert und auch andere Vorschriften ständig überarbeitet werden, ist es gar nicht so leicht, hier auf dem Laufenden zu bleiben.
Dieser Lehrgang hilft Ihnen, den aktuellen Rechtsstand von ADR und GGVSEB kennenzulernen. Sie als beauftragte Person oder sonstige verantwortliche Person bekommen alle notwendigen Vorschriften erläutert, die für den reibungslosen Ablauf einer Gefahrgutbeförderung wichtig sind. Dazu erhalten Sie praxisnahe Beispiele, damit Sie - auch als Einsteiger - alle Gefahrgutvorschriften mühelos umsetzen können.
Dipl.-Ing. Jürgen Werny
Ingenieurbüro Jürgen Werny, München Jürgen Werny hat sich auf die Beratung und Ausbildung in den Bereichen Gefahrguttransport, Arbeitssicherheit, Brandschutz und Umweltschutz spezialisiert.
Beauftragte Personen und sonstige verantwortliche Personen sowie Gefahrgutbeauftragte, die im Betrieb Schulungen durchführen
06.10.2010
München
buchen
Web-Code:
7413
Dauer: 1-tägig
09:00-17:00 Uhr
Teilnahmegebühr:
490,- EUR
zzgl. 19% MwSt.
In der Teilnahmegebühr enthalten:
Kleine Gruppen, großer Nutzen: Daher ist die Teilnehmerzahl begrenzt. Buchen Sie Ihren Platz bitte frühzeitig.
|
WEKA Inhouse-Seminar
anfragen
Jeder Teilnehmer erhält kostenlos das WEKA "Handbuch ADR/RID" im Wert von 49 Euro!