Vom Betriebsrat für Betriebsräte: Alle Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im Überblick  

Für Betriebsratsneulinge und Betriebsräte mit Grundkenntnissen: Gehen Sie betriebliche Angelegenheiten erfolgreich an!

Den Betriebsratsprofi erkennt man daran, dass er seine Mitbestimmungsrechte gegenüber den übrigen Mitwirkungsrechten im BetrVG klar abgrenzen kann. Und nur wenn er weiß, bei welcher betrieblichen Angelegenheit welche Rechte angesprochen sind, kann er im Alltag souverän agieren.

In diesem Seminar lernen Sie die Bedeutung Ihrer Mitwirkungsrechte für Ihre tägliche Arbeit im Detail kennen und erhalten wertvolle Praxistipps zur Durchsetzung Ihrer Mitbestimmungsrechte.


Ihr Nutzen

  • Sie kennen die Paragrafen im BetrVG, die eine Mitbestimmung des BR regeln.
  • Sie können unterscheiden zwischen Informations-, Beratungs-, Initiativ- und Mitbestimmungsrechten.
  • Sie wissen, wann Sie ein Mitbestimmungsrecht durchsetzen sollten und wann es besser ist, darauf zu verzichten.


Die Schwerpunkte (Auszug)

  • Personelle Angelegenheiten
    - Personalplanung
    - Einstellung, Versetzung, Umgruppierung
    - -Kündigung
  • Soziale Angelegenheiten
      Ordnung im Betrieb
    - Arbeitszeitregelungen
    - Aufstellung von Urlaubsgrundsätzen
    - Einführung von technischen Einrichtungen
    - Betriebliche Lohngestaltung
    - Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Wirtschaftliche Angelegenheiten
    - Wirtschaftsausschuss
    - Betriebsänderung
    - Interessenausgleich und Sozialplan
    - Nachteilsausgleich
  • Hierarchie der Mitwirkungsrechte
    Informationsrecht - Beratungsrecht - Initiativrecht - Mitbestimmungsrecht


Ihr Referent

Josef Mieslinger, Augsburg

Seit 12 Jahren freigestellter Betriebsrat; stellvertretender Vorsitzender des gemeinsamen Betriebsrats der WEKA MEDIA GmbH & Co. KG und der WEKA Service GmbH & Co. KG, Kissing.


Teilnehmerkreis

Das Seminar richtet sich an neu gewählte Betriebsräte und Betriebsräte mit Grundkenntnissen im BetrVG, die sich schnell
einen Überblick über alle relevanten Mitwirkungsrechte des Betriebsrats verschaffen wollen.

 

Teilnahmepflicht

Die vermittelten Kenntnisse sind nach § 37 Abs. 6 BetrVG für die Arbeit des Betriebsrats erforderlich.