Fit für die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Modul 1: CE-Kennzeichnung, Gesetze und Normen

Machen Sie sich umgehend mit der Neufassung der Maschinenrichtlinie vertraut!

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Seit Ende 2009 ist die Anwendung der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Pflicht. Höchste Zeit also, dass Sie die Änderungen durch die Neufassung der Maschinenrichtlinie schnellstmöglich umsetzen. Denn eine Übergangsfrist gibt es nicht.

Im ersten Modul dieses zweiteiligen Seminars erfahren Sie, was Sie bei der CE-Kennzeichnung insgesamt beachten müssen. Außerdem lernen Sie die wichtigsten Änderungen durch die neue Maschinenrichtlinie kennen. So führen Sie die Konformitätsbewertung Ihrer Produkte nach den aktuellen Vorschriften durch.

Der erfahrene Referent vermittelt Ihnen praxisnah und kompetent, welche veränderten Anforderungen sich durch die neue Fassung 2006/42/EG ergeben. Er zeigt Ihnen den konkreten Handlungsbedarf und die Auswirkungen auf Ihre tägliche Praxis der CE-Kennzeichnung auf.

  

Ihr Nutzen

  • Sie erfahren, was Sie tun müssen, damit Ihre CE-Kennzeichnung künftig den Anforderungen der neuen Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entspricht.
  • Sie erhalten einen schnellen Einstieg in die neue Maschinenrichtlinie und gewinnen einen Überblick über die Neuerungen gegenüber der alten Fassung 98/37/EG.
  • Sie lernen den Zusammenhang zwischen Risikobeurteilung, Konstruktion, technischer Dokumentation und CE-Kennzeichnung kennen.
  • Sie lernen die maßgeblichen EU-Richtlinien, Gesetze und Normen kennen.
  • Sie minimieren Ihre Haftungsrisiken nachhaltig. 

  

Die Schwerpunkte

  • Die neue Maschinenrichtlinie und ihre Auswirkungen auf:

  • - Konstruktion
    - Risikobeurteilung
    - Einkauf
    - CE Konformitätsbewertungsverfahren (u.a. interne Fertigungskontrolle, Baumusterprüfung)
    - CE-Kennzeichnung
    - Betriebsanleitung/Montageanleitung
    - Konformitäts-/Einbauerklärung
    - Inverkehrbringung

  • Wesentliche Änderung bei Maschinen

  • Maschinen für den Eigenbedarf

  • Marktaufsicht, Haftung und Schadenersatz:

  • - Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)
    - Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)
    - Bürgerliches Gesetzbuch (§ 823 BGB)

  • Grundlegende Normen für den Maschinenbau

  

Ihr Referent

Jörg Ertelt
HelpDesign, Wendlingen
Jörg Ertelt ist Experte für die technische und elektronische Dokumentation. Schwerpunkte seiner Tätigkeit sind die Beratung zur CE-Kennzeichnung und das Erstellen technischer Dokumentationen. Als Referent führt er Seminare u.a. zu Risikobeurteilung, zur Praxissoftware Maschinenrichtlinie und zu Redaktionssystemen durch.

  

Teilnehmerkreis

Fach- und Führungskräfte in Konstruktion, Entwicklung und Qualitätsmanagement, Projektingenieure, Maschinenund Anlagenbauer, Steuerungsbauer, Sicherheitsfachkräfte sowie Berufsgenossenschaften, Marktaufsichtsbehörden und technische Überwachungsinstitutionen



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