Strahlenschutzbeauftragter – Erwerb der Fachkunde nach der neuen Strahlenschutzverordnung

Lernen Sie von einem praxiserfahrenen Experten, wie Sie mit radioaktiven Stoffen wirklich sicher umgehen!

Der Umgang mit radioaktiven Stoffen ist nachhaltig gefährlich. Ein Fehler darf hier nicht passieren. Daher müssen Sie nach der Strahlenschutzverordnung für alle Ihre Tätigkeiten die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz besitzen.

Mit dem Bestehen der – gut machbaren – Abschlussprüfung am haben Sie sich für die Bestellung zum Strahlenschutzbeauftragten gemäß § 30 Abs. 3 StrlSchV qualifiziert!

Der Referent macht Sie fit in den gesetzlichen und naturwissenschaftlichen Grundlagen – und er liefert Ihnen das Praxiswissen und die Tipps eines Experten, der täglich mit radioaktiven Stoffen zu tun hat.

Der Lehrgang setzt sich aus Kursen für die verschiedenen Fachkundegruppen zusammen. So kann Ihnen das notwendige Wissen ebenso kompakt wie genau vermittelt werden. Die Abschlussprüfung findet direkt im Anschluss statt. Das spart Ihnen Zeit und zusätzliche Prüfungskosten.

Die einzelnen Kurse haben einen Umfang von zwei bis sechs Tagen und bauen zum Teil aufeinander auf.

Wir empfehlen im Sinne einer fundierten und umfassenden Ausbildung in jedem Fall die Teilnahme an einer vollen Schulungswoche von fünf oder sechs Tagen Dauer. So werden
Fachkundegruppen erreicht, die auch höheren Anforderungsprofilen gerecht werden.


Ihr Nutzen

  • Sie lernen alles zur Fachkunde im Strahlenschutz Nötige – und alles, was Sie für einen erfolgreichen Lehrgangsabschluss brauchen.
  • Sie lernen u.a., wie mit umschlossenen bzw. unabgeschirmten umschlossenen radioaktiven Stoffen umzugehen ist.
  • Sie arbeiten sicher mit offenen radioaktiven Stoffen.
  • Sie können mit Aktivitäten über dem 105-fachen der Freigrenzen sicher umgehen.
  • Sie wissen, worauf Sie bei der Beschäftigung in fremden Anlagen achten müssen.


Die Schwerpunkte

  • Fachkundegruppen S1.1, S1.2, S1.3
    Kurs: Genehmigungsbedürftiger Umgang mit Vorrichtungen, die fest eingebaute radioaktive Stoffe enthalten
  • Fachkundegruppe S6.1
    Kurs: Tätigkeiten an Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung
  • Fachkundegruppe S2.1
    Kurs: Genehmigungsbedürftiger Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen in einer Vorrichtung bis zum 105-fachen der Freigrenzen
  • Fachkundegruppe S2.2
    Kurs: Umgang mit umschlossenen radioaktiven Stoffen bis zum 105-fachen der Freigrenzen (einschließlich der Fachkundegruppen S1.1, S1.2, S1.3, S2.1, S6.1)
  • Fachkundegruppe S2.3
    Kurs für Anwender unabgeschirmter umschlossener radioaktiver Stoffe
  • Fachkundegruppe S4.1
    Kurs: Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen bis zum 105-fachen der Freigrenzen
  • Fachkundegruppe S4.2
    Kurs: Umgang mit radioaktiven Stoffen über dem 105-fachen der Freigrenzen
    Kursdauer: Montag bis Samstag (6 Tage), da auch das Modul OH gefordert ist Zusätzlich anfallende Kosten: 520 Euro

  • Fachkundegruppe S5
    Sonderkurs: Beschäftigung in fremden Anlagen

Ihr Referent

Prof. Dr. Hans Georg Scheibel
lehrt an der Fachhochschule Wiesbaden im Fachbereich Physikalische Technik, Rüsselsheim.


Teilnehmerkreis

Personen, die Tätigkeiten nach der StrSchV in der Technik ausführen: Strahlenschutzverantwortliche, Strahlenschutzbeauftragte und andere Personen aus dem Bereich Forschung und Technik, Fachkundegruppen S1.1, S1.2, S1.3, S2.1, S6.1, S2.2, S2.3, S4.1, S4.2, S5.

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Termine & Orte

06.09.2010 - 11.09.2010
Rüsselsheim
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Web-Code:
7220

Dauer: 6-tägig
jeweils 09:00–18:00 Uhr

Teilnahmegebühr:
540,- EUR
zzgl. 19% MwSt.

bis 1.945,- EUR
zzgl. 19% MwSt.
je nach Modulwahl



Bereits in der Teilnahmegebühr enthalten:
Prüfung inkl. Gebühren




WEKA Inhouse-Seminar
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Zertifikats-Lehrgang

Jeder Kurs schließt mit der Prüfung zum Strahlenschutzbeauftragten gemäß § 30 Abs. 3 StrlSchV ab.

Die erworbenen Zertifikate sind in allen Bundesländern gültig.

In Kooperation mit:

Umweltinstitut Offenbach (UIO)